Heerscharen von Menschen in Vereinen und Verbänden wie Tiermediziner, Biologen, Juristen, oder einfach nur von Tierschützern, die nicht nur abgestumpft und egoistisch an die eigenen Interessen und Vorteile denken, sondern auch anderen Lebewesen ein Lebensrecht in Würde und Unversehrtheit zubilligen, haben sich im Februar diesen Jahres wochenlang mit dem Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes beschäftigt und echte Verbesserungen für die Tiere in menschlicher Obhut erarbeitet und im Rahmen der Verbändeanhörung eingereicht. „Wenn man das Ergebnis dieses nunmehr aktuellen Referentenentwurfs sieht, habe ich den Eindruck, dass es sich bei der Verbändeanhörung um eine reine „Beschäftigungstherapie“ gehandelt hat“, so Claudia Preuß-Ueberschär, Sprecherin des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln.

Weder von den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, noch von den Vorschlägen der für Tierschutz stehenden Verbände sind nennenswerte Verbesserungen aufgenommen worden. Damit ist es ein Hohn, wenn in Sonntagsreden über „Tierwohl“ geredet wird und Politiker sämtlicher Couleur darüber schwadronieren, wie wichtig ihnen doch der Tierschutz sei. Anscheinend haben sich stattdessen die Bayern und die Bauern mit ihrer zum „Kulturgut“ oder zur „Tradition“ erhobenen Anbindehaltung für Rinder durchgesetzt. So ist die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern von ursprünglich 5 Jahren auf nunmehr 10 Jahre angehoben worden. Die saisonale Anbindehaltung sollte nach dem ersten Referentenentwurf mit der Betriebsübergabe an einen neuen Inhaber/Nachfolger auslaufen. Auch das wurde aufgehoben. „De facto bedeutet das, dass Rinder weiterhin in einer Qualhaltung wie der Anbindehaltung ihr ganzes Leben fristen müssen“, so Preuß-Ueberschär weiter.

Die Tiernutzerlobby hat hier zu ihrem eigenen Vorteil ganze Arbeit geleistet. Damit wird anschaulich demonstriert, wie die Macht der 1000 Trecker wirkt. Aber auch andere Beispiele der Halbherzigkeit in diesem Referentenentwurf sind zu nennen, so z.B. bei Wildtieren im Zirkus, dem Qualzuchtparagraphen oder dem Onlinehandel von Tieren. Über Versuchstiere wird in dem Referentenentwurf erst gar nicht geredet. Ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten, die als Tierschutz- Hochrisikostaaten einzustufen sind, wird ebenfalls nicht angefasst. Auch schmerzhafte Eingriffe zur Anpassung von Tieren an Käfige und Massentierhaltungen dürfen weiterhin im Namen der Gewinnmaximierung geschehen – und videoüberwacht werden nur die riesigen Schlachthöfe. Mittlere und kleine Schlachtstätten haben dies anscheinend nicht nötig – die Wirklichkeit und insbesondere verdeckte Videoaufnahmen haben aber ein anderes Bild gezeichnet. „Die politische Führungsriege, einschließlich das für Tierschutz zuständige Ministerium, hat offensichtlich nicht verstanden oder ignoriert es schlichtweg, dass durch die Staatszielbestimmung Tierschutz in Art. 20a Grundgesetz der Staat verpflichtet ist, den Schutz der Tiere umzusetzen. Mit dem jetzigen – faulen – Kompromiss zugunsten der Ökonomie verstößt der „Staat“, von dem uns immer eingeredet wird, dass er „werteorientiert“ sei, gegen seine eigene Gesetzgebung, ein Desaster für die Tiere“, so Preuß-Ueberschär abschließend.

Die Pressemitteilung im PDF-Format ist hier abrufbar.