Ein Transportverbot lebender, sogenannter Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, also Staaten, in denen insbesondere deutsche Hochleistungsrinder nicht adäquat leben können und dann unter extrem tierquälerischen Umständen geschächtet werden, ist ethisch geboten und juristisch möglich.
Zu diesem Ergebnis kommen namhafte Juristen, die einhellig das gleiche Ergebnis auf zwei wichtigen Veranstaltungen zu dem Thema Drittlandexporte lebender Tiere erläuterten.
Die zu einem Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Grünen geladenen juristischen Fachexperten Dr. Torben Guretzki (Staatsanwalt), Dr. Christoph Maisack (Richter am Amtsgericht a. D.) und Dr. Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt) führten aus, dass ein nationales Verbot aufgrund der Verordnungsermächtigung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes erlassen werden könne. Zudem wurde auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg (Rindertransport nach Marokko) Bezug genommen, das eindeutig das Bundesministerium in der Pflicht sehe, eine entsprechende Regelung bei Vorliegen einer abstrakten Gefahr (das betäubungslose Schlachten, also Schächten der Tiere im Drittland) vorzunehmen. Das Gericht erklärte sogar in seiner Begründung, dass es sich ihm nicht erschließe, warum von dieser Regelungsmöglichkeit bisher kein Gebrauch gemacht worden sei.
Im Rahmen eines von der Stiftung Vier Pfoten ausgerichteten Parlamentarischen Abends in Hannover kamen auch die neue Bundestierschutzbeauftragte, Ariane Kari, sowie Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht und stellvertretende Sprecherin des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln, zu dem Ergebnis, dass ein Exportverbot von Tieren in Hochrisikostaaten nicht nur juristisch möglich, sondern auch dringend erforderlich ist. Neben Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte will sich auch Anke Hennig, MdB und Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, für ein solches Verbot auf Bundesebene einsetzen.
Allein die Hausjuristen des BMEL sind anderer Meinung und verteidigen mit schwachen, im Ergebnis nicht tragenden Argumenten die Unmöglichkeit, ein solches Exportverbot zu schaffen. Angeblich dürfe der Handel nicht dergestalt beschränkt werden. Dabei übersehen die Vertreter des BMEL aber – oder: wollen übersehen –, dass es sehr wohl Handelsbeschränkungen zum Schutz von Tieren geben darf. Die Frage steht im Raum, warum gerade das „grüne“ Bundeslandwirtschaftsministerium so wenig Mut aufbringt, das Leid der Tiere endlich zu beenden.
Die Forderung nach einem nationalen Verbot des Transports lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten wird nunmehr seit einem Jahr in Form von Mahnwachen vor dem BMEL, ausgerichtet durch das Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln, begleitet. Die 23. Mahnwache findet am heutigen Mittwoch, den 19. Juni 2024, ab 12 Uhr vor dem BMEL in Berlin statt.
Die Pressemitteilung im PDF-Format ist hier abrufbar.