In Bayern wird die Ankettung von Rindern gerne als Tradition angesehen. ANINOVA hat Bilder aus einer solchen Anbindehaltung veröffentlicht. Die Anbindehaltung von Rindern verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Nach § 2 TierSchG ist ein Tier verhaltensgerecht unterzubringen. Da die Anbindehaltung weder in der ganzjährigen Variante noch in der sogenannten „Kombi-Haltung“ weit von einer verhaltensgerechten Unterbringung entfernt ist, wäre es den Veterinärämtern eigentlich ein Leichtes, dagegen vorzugehen. In Bayern ticken die Uhren offensichtlich anders.

Die Pressemitteilung des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln ist im PDF-Format hier abrufbar.