Ein Transportverbot lebender, sogenannter Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, also Staaten, in denen insbesondere deutsche Hochleistungsrinder nicht adäquat leben können und dann unter extrem tierquälerischen Umständen geschächtet werden, wird nun auch von den Ausschüssen des Bundesrats gefordert, die über den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Tierschutzgesetz zu befinden hatten und die am 24. Juni 2024 ihre Empfehlungen zu diesem Gesetzesvorhaben abgegeben haben.

Mit dem Vorschlag für ein Exportverbot lebender sogenannter Nutztiere in insgesamt 19 Tierschutz-Hochrisikostaaten fordern die Ausschüsse des Bundesrats nunmehr bereits zum zweiten Mal ein Ende von extrem tierquälerischen, zum Teil wochenlangen Tiertransporten hauptsächlich von Rindern, Schafen und Ziegen insbesondere in muslimische Länder, in denen es keinerlei Tierschutzvorgaben gibt oder aber diese schlicht nicht eingehalten werden. In diesen Ländern erwartet die Tiere dann nach dem sehr schlimmen Transport, auf dem einige Tiere sogar dadurch erblinden, dass sie wochenlang in ihren eigenen Exkrementen stehen müssen, schlimmste Qualen zur Vorbereitung von und bei der Durchführung von Schächtungen. „Die Forderung der Bundesrats-Ausschüsse, ein solches Verbot in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, ist ein weiterer Beweis, dass dies zulässig ist – bislang leugnet dies insbesondere das BMEL“, so Claudia Preuß-Ueberschär, Sprecherin des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln.

Zu dem von der Bundesregierung in dem Gesetzentwurf geplanten Paragrafen über die Anbindehaltung von Rindern finden die Ausschüsse erfreulich deutliche Worte. Sie weisen die Bundesregierung richtigerweise darauf hin, dass eine von dieser offenbar geplanten Rechtsverordnung, mit der die Anbindehaltung von Rindern „erlaubt“ werden soll, gegen das übergeordnete gesetzliche Gebot, Tiere verhaltensgerecht unterzubringen, verstoßen würde und somit nichtig wäre. „Das ist eine klare Warnung an die Bundesregierung, in nicht zulässiger Weise zu versuchen, die Anbindehaltung von Rindern legalisieren zu wollen“, meint Preuß-Ueberschär. „Dass dies nicht zulässig ist, haben die Ausschüsse nun sehr deutlich gemacht.“

An diesem Freitag werden die Empfehlungen der Ausschüsse im Plenum des Bundesrats verhandelt und abgestimmt. An den Stimmabgaben der einzelnen Bundesländer wird sich dann zeigen, wer das Grundgesetz und das darin verankerte Staatsziel Tierschutz ernst nimmt und wer das Tierschutzgesetz noch weiter zu einem Tier-Nutz-Gesetz machen will.

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