Gesetzgebung, Politik & Justiz
Das Tierschutzgesetz ist an vielen Stellen immer noch ein Tier“nutz“gesetz. Rechtsverordnungen hebeln die wenigen tierschützenden Vorschriften des Tierschutzgesetzes aus und „erlauben“ Tierhaltungssysteme, die evident gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes verstoßen. Wo es keine Rechtsverordnungen gibt, wird durch sogenannte „freiwillige Vereinbarungen“ versucht, tierquälerische Haltungsformen beizubehalten. Verfahrenseinstellungen durch Staatsanwaltschaften in diversen Bundesländern von nachweislich dokumentierten, teilweise schweren Tierschutzverstößen in landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere in industriellen Tiermastanlagen und Intensiv-Tierhaltungen, aber auch bei Transport und Schlachtung von Tieren sind an der Tagesordnung. Diese Missstände in Gesetzgebung, Politik und Justiz benennen wir und setzen uns für eine Gesetzgebung und eine Gesetzesanwendung ein, die das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ernst nehmen.
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