Das Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln hat im Rahmen der Verbändebeteiligung gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Stellung zum Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes genommen.

Der vorliegende Entwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bleibt aus unserer Sicht deutlich hinter den Erfordernissen einer wirksamen Weiterentwicklung des Tierschutzrechts zurück. Im Kern beschränkt sich die Novelle – abgesehen von formalen Anpassungen – auf die Einführung einer Regelung zur Videoüberwachung in Schlachteinrichtungen. Diese Maßnahme kann zwar einen Beitrag zur besseren Kontrolle und Durchsetzung bestehender Vorschriften leisten, adressiert jedoch lediglich einen eng begrenzten Teilbereich des Tierschutzvollzugs.

Eine umfassende und strukturelle Verbesserung des Tierschutzes bleibt damit aus. Nach Jahren intensiver fachlicher, gesellschaftlicher und politischer Diskussionen ist diese stark reduzierte Reformagenda aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Frühere Entwürfe enthielten bereits weitergehende Ansätze, die zumindest das Ziel verfolgten, grundlegende Defizite im Tierschutzrecht anzugehen – auch wenn sie aus unserer Sicht nicht weit genug gingen. Der aktuelle Entwurf lässt diesen Anspruch vollständig vermissen.

Besonders kritisch ist zudem, dass zentrale Problembereiche, die wir bereits im Rahmen der Verbändeanhörung 2024 ausführlich benannt und mit konkreten Lösungsvorschlägen unterlegt haben, im aktuellen Entwurf keine Berücksichtigung finden. Die bestehenden Defizite im Tierschutzrecht bleiben damit unverändert bestehen.

Vor diesem Hintergrund halten wir eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs für dringend erforderlich. Der gesetzliche Anspruch, den Tierschutz als Staatsziel wirksam umzusetzen, erfordert mehr als punktuelle Einzelmaßnahmen – notwendig sind klare, verbindliche und umfassende Regelungen, die tatsächliche Verbesserungen für Tiere bewirken.

Die Stellungnahme im PDF-Format ist hier abrufbar.