Im Rahmen der 19. Mahnwache gegen Tiertransporte in Tierschutz-Hochrisikostaaten und für ein nationales Exportverbot lebender, sogenannter Nutztiere in diese Staaten vor dem Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin am 3. April 2024 haben die Sprecherinnen des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln zusammen mit Ina Müller-Arnke von VIER PFOTEN, Expertin für landwirtschaftlich genutzte Tiere, im Ministerium mit Staatssekretärin Silvia Bender über dieses Thema gesprochen.

Seit dem 21. Juni 2023 versammeln sich Vertreter des deutschlandweit vertretenen Bündnisses jeweils jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats zwischen 12:00 Uhr und 13:30 Uhr vor dem BMEL, um auf das Leid der Tiere auf grausamen Langstreckentransporten von Deutschland aus in Tierschutz-Hochrisikostaaten hinzuweisen.

Die Tiere werden nach einem oft wochenlangen Transport auf LKWs und maroden und schrottreifen ehemaligen Autotransportschiffen in weit entfernte Drittländer geschafft, wo sie gequält und geschächtet, also ohne jegliche Betäubung geschlachtet werden. Um die Tiere, die sich natürlich gegen ihre Tötung wehren, bewegungsunfähig zu machen, werden ihnen nicht selten die Augen ausgestochen und die Beinsehnen durchtrennt.

Diese Praxis, die in bestimmten Ländern wie Marokko, der Türkei oder dem Libanon üblich und täglich zu sehen ist, wurde der Staatssekretärin Bender und den weiteren Teilnehmern des Gesprächs dargelegt und mit aktuellen Bildern verdeutlicht. Die Sprecherinnen des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln, die Tierärztin Dr. Claudia Preuß-Ueberschär und die Juristin und Richterin Dr. Barbara Felde, trugen zusammen mit Ina Müller-Arnke von VIER PFOTEN zudem vor, dass ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland, das sich mit dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz und fortschrittlichen Tierschutzvorschriften rühmt, es sich nicht leisten kann, seine Tiere in Staaten zu exportieren, in denen in derart krasser Weise gegen deutsche und europäische Tierschutzvorgaben verstoßen wird. Ein nationales Exportverbot wäre ein Mittel, die im Übrigen auch ohne die tierquälerischen Schächtungen im Drittland gegen EU-Tierschutzvorgaben verstoßenden und damit rechtswidrigen Tiertransporte zu beenden.

Es gibt mehrere Rechtsgutachten, die bestätigen, dass ein bundesweites Verbot von Drittlandexporten durch eine Rechtsverordnung möglich ist. Eines der Gutachten stammt vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, eines von durch den Landtag Nordrhein-Westfalen beauftragte Gutachter. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Beschluss aus Dezember 2023 über einen Tiertransport gesagt, es erschließe sich dem erkennenden Senat nicht, warum nicht bereits von der ausdrücklichen Ermächtigung des BMEL, Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten per Rechtsverordnung zu verbieten, Gebrauch gemacht wurde.